Eigentlich ist es ein alter Hut. Ein offenes WLAN, das heißt eine unverschlüsselte WLAN-Funknetzverbindung, kann von eigentlich jedem der sich in der Reichweite des entsprechenden Gerätes befindet genutzt werden. Oft wurde schon darüber diskutiert wer dafür haftet, wenn Filesharer oder Script-Kiddies den Anschluss für ihre Machenschaften einen solchen Anschluss benutzen - Anschlussinhaber oder derjenige der die Tag begangen hat.
Das Düsseldorfer Landgericht befand, dass der Anschlussinhaber für die Aktivitäten die über seinen Anschluss stattfinden haftet. So wurde ein Rentner von einem Rapper namens Bushido verklagt, der Rentner hätte illegalerweise Songs des Rapper via Filesharingbörse gedownloadet. Der Rentner beteuert hingegen nichtmals den Rapper zu kennen, was meiner Meinung nach auch sehr nahe liegt. Schließlich kann eher bei dem jüngeren Publikum punkten - und selbst dort bei weitem nicht bei allen potentiellen Hörern. So veröffentlichte die Taz aktuell zu dem Fall einen Artikel mit der Überschrift "Macht Bushido Rentnermusik?". Vermutlich schon, schließlich bezeichnet in Japan Busido so viel wie der "Weg des Kriegers" und legt das Verhalten des einzelnen Kriegers fest.
Wahrheit und Ehre sind dabei nur zwei wichtige Tugenden.